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   VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804   

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VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804 (https://dejure.org/2015,30868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2015 - 5 BV 14.1804 (https://dejure.org/2015,30868)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 5 BV 14.1804 (https://dejure.org/2015,30868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung des Zugangs zu Informationen zum Herkunftsländerleitsatz des Landes Irak

  • rewis.io

    Anspruch auf Zugang zum Herkunftsländerleitsatz (hier: Irak) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Mit Blick auf eine anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (im dortigen Verfahren 7 C 21.08) zur Frage der materiellen Rechtmäßigkeit der Einstufung als Verschlusssache bei der Prüfung des Ausschlussgrundes des § 3 Nr. 4 IFG wurde das Verfahren mit Beschluss vom 9. November 2009 ruhend gestellt und nach Vorliegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2010 unter dem neuen Az. 5 BV 10.1343 wieder aufgenommen.

    Die Klägerin wies mit Schriftsatz vom 17. Mai 2010 darauf hin, das Bundesverwaltungsgericht habe mit seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 (7 C 21.08) entschieden, dass es bezüglich § 3 Nr. 4 IFG auf die materielle Richtigkeit einer Einstufung als Verschlusssache ankomme.

    Die Beklagte hat den Inhalt der geschwärzten Texte durch die Beschreibungen in der Sperrerklärung durchgehend nachvollziehbar gemacht (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 7 C 21/08 - NVwZ 2010, 326 Rn. 28 zur Manipulationsmöglichkeit beim "Leitfaden Sprachnachweis").

    § 3 Nr. 4 IFG genügt dem Vorbehalt des Gesetzes und enthält keine unzulässige dynamische Verweisung auf eine Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 7 C 21/08 - juris Rn. 20, 22).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Materiell sei neben dem bereits vom Senat zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009 (7 C 22.08) auf dessen weitere Entscheidung vom 15. November 2012 (7 C 1.12, Rn. 42) hinzuweisen.

    Für die Frage des Vorliegens des Ausschlussgrundes des § 3 Nr. 1 a) IFG gelte mit Blick auf das Urteil vom 29. Oktober 2009 (7 C 22.08 - NVwZ 2010, 321) im Ergebnis nichts anderes.

    Für die Regelung der auswärtigen Beziehungen räumt das Grundgesetz der Bundesregierung einen grundsätzlich weit bemessenen Spielraum eigener Gestaltung ein (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2009 - 7 C 22/08 - NVwZ 2010, 321 Rn. 15).

  • BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog.

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Mit Beschluss vom 8. Mai 2013 (Az. 20 F 14.12) lehnte der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO den Antrag der Klägerin, die Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung festzustellen, ab.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. Mai 2013 (20 F 14.12 - juris - m.w.N.) betont, dass es für eine Sachentscheidung der Einsicht in zurückgehaltene Akten auch dann nicht immer zwingend bedürfe, wenn der Anspruch auf Informationszugang selbst Streitgegenstand des Verfahrens vor dem Gericht der Hauptsache sei.

  • BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11

    Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Es kann deshalb letztlich an einer im strengen Sinne beweisbaren Grundlage für ihre Prognose fehlen, ohne dass diese dadurch fehlerhaft würde (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 28; zur Einschätzungsprärogative der Bundesregierung vgl. auch BVerwG, B.v. 14.6.2012 - 20 F 10/11 - juris Rn. 10; B.v. 7.8.2013 - 20 F 13/12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 13.12

    Zusammenhang zwischen Wohl des Bundes und auswärtigen Beziehungen; Kontrolldichte

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Es kann deshalb letztlich an einer im strengen Sinne beweisbaren Grundlage für ihre Prognose fehlen, ohne dass diese dadurch fehlerhaft würde (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 28; zur Einschätzungsprärogative der Bundesregierung vgl. auch BVerwG, B.v. 14.6.2012 - 20 F 10/11 - juris Rn. 10; B.v. 7.8.2013 - 20 F 13/12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Dabei genügt es nach Auffassung des erkennenden Senats bereits, dass die Aufgabenerfüllung des Bundesamts durch entsprechend angepasstes Aussageverhalten von Asylbewerbern zumindest erschwert und der im Asylverfahren zu betreibende Aufwand erhöht und damit die Dauer der Asylverfahren verlängert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 7 C 12/13 - NVwZ 2015, 675/676 Rn. 25 zur Möglichkeit der Beeinträchtigung gem. § 3 Nrn. 1 und 3 IFG).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Materiell sei neben dem bereits vom Senat zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009 (7 C 22.08) auf dessen weitere Entscheidung vom 15. November 2012 (7 C 1.12, Rn. 42) hinzuweisen.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.2681

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804
    Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren betreffend die herkunftsländerübergreifenden Ausführungen abzutrennen und unter dem neuen Aktenzeichen 5 BV 14.2681 fortzuführen.
  • VG Köln, 19.01.2023 - 13 K 2382/21

    Bundesgesundheitsministerium zur Herausgabe von Unterlagen zur Maskenbeschaffung

    Erfasst wird auch die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit staatlicher Einrichtungen wie etwa die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung einer staatlichen Behörde, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2015 - OVG 12 B 17.15 -, juris Rn. 21; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 22. Oktober 2015 - 5 BV 14.1804 -, juris Rn. 57.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2017 - 12 B 17.15

    Einstufung eines Dokuments als Verschlusssache zur Korruptionsprävention

    Für die Annahme, die Kenntnisnahme durch Unbefugte könne für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, genügt es, wenn die Aufgabenerfüllung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie beeinträchtigt werden kann (vgl. VGH München, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 5 BV 14.1804 - juris Rn. 57 zur Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.2681

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

    Mit Beschluss vom 22. August 2014 trennte der Senat daher den Verfahrensteil betreffend die HKL für die Länder Irak, Türkei und die herkunftsländerübergreifenden Leitsätze ab (neues Az. 5 BV 14.1804).
  • VG Potsdam, 31.08.2022 - 9 K 1772/20
    Für die Annahme, die Kenntnisnahme durch Unbefugte könne für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, genügt es, wenn die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei beeinträchtigt werden kann (vgl. mit Blick auf die Aufgabenerfüllung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 22, sowie mit Blick auf die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge VGH München, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 5 BV 14.1804 -, juris Rn. 57).
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